Bestätigung der Zusammenarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen im Rahmen des Kanzlei CS Innovativlohnkonzeptes eine langjährige vertrauensvolle Zu­sammenarbeit. Diese Zusammenarbeit umfasst folgende Punkte:

  • 1. Unterstützung der Anrufungsauskunft nach § 42e mit dem jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt
  • 2. Abstimmung und Kommunikation mit dem Finanzamt bei Fragen
  • 3. Einrichten der Lohnarten vor Ort
  • 4. Beantwortung evtl. offener Fragen zu allen Themen des Lohnbereichs
  • 5. Als DATEV Referent und Fachbuchautor Schulung von LODAS und Lohn und Gehaltsprogrammen

Besonders hervorzuheben ist dabei die fachliche Tiefe des Innovativlohnkonzeptes und der ganzheitliche Beratungsansatz ohne Produktverkauf.

Freundliche Grüße

Birgit Ennemoser (Geschäftsführung Personal Services)
AUREN Deutschland GbR, Haidelweg 48, 81241 München
https://www.auren.de/

KANZLEI C5 – INNOVATIVLOHNKONZEPT

Durch Ersparnis Freiheit für Ihr Unternehmen schaffen
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KANZLEI C5 – INNOVATIVLOHNKONZEPT

  • Ersparnis für Unternehmen
  • Risiken senken
  • Akquise neuer Mitarbeiter erleichtern
  • Attraktiver Arbeitgeber sein
  • Mehrleistungen für Mitarbeiter
  • Bindung stärken

WIR GEHEN FÜR SIE IN VORLEISTUNG,

indem Sie kostenlos und unverbindlich Ihr Verbesserungspotenzial aufgezeigt bekommen. Erst danach entscheiden Sie über eine Zusammenarbeit im Rahmen eines Projektes mit uns.

POTENZIALANALYSE – unverbindlich 25 %
AUFZEIGEN VON HAFTUNGSRISIKEN – unverbindlich 50 %
INDIVIDUELLES GANZHEITLICHES KONZEPT – unverbindlich 75 %
UMSETZUNG – verbindlich 100 %

KANZLEI C5 UNTERNEHMENSBERATUNG

Wir glauben, dass für nachhaltigen Unternehmenserfolg sowohl das Unternehmen gestärkt als auch jeder Mitarbeiter bestmöglich unterstützt werden muss.
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