In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az: 3 AZR 408/10) wurde entschieden dass der Arbeitgeber die Verantwortung für eine fest zugesagte Betriebsrente nicht abwälzen kann. Das heisst: kommt bei einer Betriebsrente ein geringeres Ergebnis heraus als es der Arbeitnehmer erwarten konnte und ihm zugesagt wurde, steht der Arbeitgeber für die Differenz ein.
Vor diesem Hintergrund ist es enorm wichtig, dass jedes Unternehmen professionelle und spartenübergreifende Beratung bekommt. Der in den meisten Fällen bemühte Versicherungsvertreter oder Makler genügt diesen Ansprüchen in 95% der Fälle nicht. Gerade beim Thema Betriebsrente geht es um Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
Um für das Unternehmen Haftungssicherheit zu erreichen, kann ausschließlich der Spezialist weiterhelfen. Deswegen fragen Sie uns. Wir beraten Sie umfassend und haftungssicher