Durch unser einzigartiges Expertennetzwerk aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten erstellen wir ein Konzept, welches im Vorfeld bei Bedarf mit den Steuerbehörden abgestimmt wird (z.B. mit §42e EStG Anrufungsauskunft). Das arbeitsrechtlich geschuldete Entgelt Ihrer Mitarbeiter bleibt bestehen und wird nicht gesenkt (keine Nettolohnoptimierung).