AG hat AN gegen jede Gefahr für Leib & Leben zu schützen §618 BGB
Konkretes Beispiel:
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist im Homeoffice schwierig. So gelten z.B. die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit nicht versichert (siehe Urteil des BSG vom 05.07.2016-B 2 U 5/15 R)
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